Ein Blitzschutzsystem an einem Gebäude leitet den Blitzstrom bei einem Einschlag gefahrlos zur Erde ab, um Schäden am Gebäude und Brände zu vermeiden und die Personen im Gebäude zu schützen. Die Errichtung eines solchen Blitzschutzsystems kann durch behördliche Auflagen oder besondere Verordnungen vorgeschrieben werden, ansonsten obliegt sie der freiwilligen Entscheidung des Gebäudeeigentümers.
Ein Gebäude sollte in jedem Fall einen Blitzschutz haben, wenn
- es seine Umgebung deutlich überragt
- im Dachbereich leicht entflammbare Materialien verbaut wurden
- explosive Stoffe eingelagert werden oder Bereiche mit Explosionsgefahr vorhanden sind
- Einrichtungen für die Energieversorgung besonders geschützt werden müssen
- es EDV-Systeme mit wichtigen Daten birgt
- Menschen und kulturelle Güter besonders zu schützen sind
- es als Fluchtunterstand dient.
Bei einem Blitzeinschlag ohne entsprechenden Schutz sind die häufigsten Schäden am Gebäude selbst, Fernsehgeräten und Telefonanlagen zu finden. Durch die Feuerversicherung sind in Deutschland in der Regel nur Schäden durch den direkten Blitzeinschlag versichert, wie Brände, Explosionen und Krafteinwirkungen. Die indirekten Schäden an elektrischen Geräten, wie durch Kurzschluss und Überspannung, müssen meist durch eine separate Versicherung abgedeckt werden.
Die Planung und Installation von Blitzschutzsystemen darf nur von entsprechenden Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden. Hierfür stehen wir Ihnen mit unseren Fachkräften gern zur Verfügung.